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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zelt- und Veranstaltungsservice NF GmbH & Co. KG im folgenden "Vermieter" genannt 1. Abschluss des Beherbergungsvertrages 1.1. Mit der Buchung, die persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. 1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. 1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 1.4. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn er schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Schriftform bestätigt werden. 1.5. Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben 2. Preise/ Leistungen 2.1. Die gültige Preisliste ist Bestandteil des Miet-/Beherbergungsvertrages. 2.2. Die in der Reservierung (2.) oder dem Beherbergungsvertrag (1.) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen bei den Mietobjekten alle obligatorischen Nebenkosten, sowie bei den Stellplätzen die Stromkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Mietobjekt/Stellplatz. 2.3. Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine weitere Gewährung von Rabatten ist ausgeschlossen. 2.3. Die dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Preisliste. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ändern, so ist diese beim Mietpreis entsprechend anzupassen. 3. Bezahlung 3.1. Eine Zahlung erfolgt bei Abschluss der Buchung oder vor Ort. 3.2. Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. 4. Kaution 4.1. Der Vermieter nimmt keine Kaution. 4.2. Bei eventuellen Schäden am Mietobjekt werden diese in Rechnung gestellt. 5. An- und Abreise 5.1. Die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich. Die Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. 5.2. Premium Camping Pod und Standard Camping Pod: Bei Anreise: Die Schlüssel sind an der Anmeldung hinterlegt. Eine Spätanreise kann auch über einen Schlüsselkasten mit individuellem Code erfolgen. Bei Abreise: Wünschenswert: Das Objekt ordentlich hinterlassen und die Reinigung des Geschirrs, der geliehenen Kochtöpfe, der Bestecke, Teller usw., die Leerung des Kühlschrankes und die Entsorgung des Mülls. Die Schlüsselrückgabe hat bis 11:00 Uhr in der Anmeldung oder, sollte diese nicht besetzt sein, durch das Schlüsselrückgabefach am Schlüsselkasten zu erfolgen. 6. Hunde/Haustiere 6.1. Das Mitbringen und Halten von Haustieren jeglicher Art auf dem gesamten Campinggelände ist nicht gestattet. 7. Rücktritt und Umbuchungen 7.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises wie folgt bestehen: Storniert ein Gast bis zu 7 Tage vor Anreise, so muss er 80 % der Buchung bezahlen Storniert ein Gast bis zu 14 Tage vor Anreise, so muss er 50 % der Buchung bezahlen Storniert ein Gast bis zu 30 Tage vor Anreise, so muss er 30 % der Buchung bezahlen 7.2. Die Absage der Buchung ist an den Vermieter zu richten und sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. 7.3. Vertragsänderungen sind grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. 7.4. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist die Zelt- und Veranstaltungsservice NF GmbH & Co. KG, als Vermieter, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Gastes, auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: -Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen - der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. 8. Haftung 8.1. Der Gast verpflichtet sich, das Inventar, bzw. die Premium und Standard Camping Pods, die Stellplätze und Zeltplätze, sowie das Funhouse und Multihouse pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. 8.2. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und Wetter bedingte Schäden. 8.3. Bei Einbruch in ein Premium und Standard Camping Pods (verschlossen) oder einem Wohnwagen/-mobil haftet die Hausratsversicherung oder die Reisegepäckversicherung des Gastes. Ein Einbruch ist sofort bei Feststellung der Polizei und dem Vermieter zu melden. 8.4. Der Gast haftet auch für seine Mitreisenden. 8.5. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben und nach vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt. 8.6. Bei Beeinträchtigung vor Reiseantritt oder während des Urlaubs oder des Mietobjektes (Premium Camping Pod / Standard Camping Pod) durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter nicht. 8.7. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Gast selbst zuständig ist und/oder für die die den Gast begleitenden Personen verantwortlich sind. 9. Reklamationen 9.1. Der Gast ist verpflichtet den Vermieter über Mängel des Mietobjektes (Premium Camping Pod / Standard Camping Pod) unverzüglich (binnen 24 Std. nach Anreise) zu unterrichten. 9.2. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. 9.3. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig. 10. WLAN 10.1. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. 10.2. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. 11. Platzordnung Die Haus-/Platzordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Anmeldung ausgehängt. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten. Ruhezeiten sind von 22:00 bis 07:00 Uhr. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig-Holstein, die an der Anmeldung ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Personal der Anmeldung, sowie der Platzwart, sorgen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. 12. Datenschutz Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzgeländes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Gast erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters & Vermittlers an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.nord-ostsee-camp.de/impressum veröffentlicht ist. Bei fehlerhaftem Verhalten unserer Seite, richten Sie Ihr Anliegen bitte an info@nord-ostsee-camp.de. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen. 13. Verschiedenes Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck und Rechenfehler zu berichtigen. Gültigkeit: ab dem 01.10.2021